Suhrkamp beantragt Schutzschirm
Die Zukunft des Unternehmens soll gesichert werden, indem Gewinne nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden müssen.
apa. – Der Suhrkamp Verlag will durch ein sogenanntes Schutzschirmverfahren sein Überleben sichern. Die Geschäftsführung des Verlages habe am Montag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen entsprechenden Antrag nach dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ eingereicht, teilte Suhrkamp mit. Damit will der Traditionsverlag verhindern, dass sein Gewinn an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. Nur so sei der Bestand des Hauses zu sichern. Dem Antrag sei vom Gericht bereits stattgegeben worden, sagte Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil.
Um den Verlag tobt seit Jahren ein erbitterter Machtkampf zwischen den Gesellschaftern. (Mehr dazu hier.) Die Verlegerin Ulla Unseld-Berkewicz hält 61 Prozent der Anteile, der Medienunternehmer Hans Barlach den Rest.
Hans Barlach hat Anspruch auf 8,3 Millionen Euro
Hans Barlach teilte am Montagabend mit, er sei vom Antrag der Suhrkamp-Geschäftsführer überrascht worden. Es liege kein Insolvenzgrund vor, die Insolvenzsituation sei vielmehr von der Familienstiftung herbeigeführt worden.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, war dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorausgegangen die Entscheidung eines Frankfurter Gerichts vom 20. März dieses Jahres. Dabei ging es um Hans Barlachs Anteil an außerordentlichen Unternehmensgewinnen, die im Jahr 2010 durch den Verkauf der Frankfurter Liegenschaften und des Verlagsarchivs entstanden waren. Barlachs Firma soll demnach 3,2 Millionen Euro erhalten, der Mehrheitsgesellschafter hätte Anspruch auf weitere fünf Millionen Euro. Zur Entscheidung, ein Insolvenzverfahren zu beantragen, kam es, weil kein Konsens darüber hergestellt werden konnte, im Interesse des Verlags auf diese Ansprüche auf Gewinnauszahlung zu verzichten.
Kein klassisches Insolvenzverfahren
Durch das jetzt beantragte Verfahren müsse der Gewinn nicht ausgeschüttet werden, der Verlag werde so in seiner Existenz geschützt, so Suhrkamp. Das Schutzschirmverfahren sei kein klassisches Insolvenzverfahren. Damit bleibe der Verlag uneingeschränkt handlungs- und zahlungsfähig. Mitarbeiterverträge seien durch die Antragstellung nicht betroffen, Autorenverträge blieben bestehen, erklärte Suhrkamp.
Für den Erhalt des Verlags wichtige Entscheidungen werden nun nicht mehr von den zerstrittenen Gesellschaftern getroffen, sondern von dem vom Gericht bestellten Sachwalter Rolf Rattunde von der auf Insolvenzen spezialisierten Kanzlei Leonhardt Rechtsanwälte (Berlin).
„Die Geschäftsführung des Verlags ist der Überzeugung, dass innerhalb dieses Verfahrens ein stabiler finanzieller und rechtlicher Rahmen für die Fortführung des Verlags gefunden werden kann“, heißt es in der Suhrkamp-Erklärung. „Sie geht davon aus, dass das Verfahren innerhalb weniger Monaten erfolgreich abgeschlossen sein wird.“
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- von: red
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